Entwurf – wird vor dem Launch rechtlich geprüft.
Steuern & Recht für Remote-Arbeitende
Stand: Oktober 2026 · Keine Rechts- oder Steuerberatung
Remote-Arbeit ist steuerlich meist unkompliziert – solange du von Deutschland aus arbeitest. Sobald du aus dem Ausland arbeitest oder selbstständig wirst, kommen neue Fragen dazu. Hier findest du die Grundlagen.
Dieser Ratgeber ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Steuer- und Sozialversicherungsrecht hängen stark vom Einzelfall ab. Für Arbeit aus dem Ausland oder die Gründung lohnt sich ein Gespräch mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.
Angestellt, freiberuflich oder eigene GmbH?
| Angestellt | Freiberuflich / selbstständig | Eigene GmbH | |
|---|---|---|---|
| Steuern | Lohnsteuer zieht der Arbeitgeber ab | Einkommensteuer-Vorauszahlungen; ggf. Umsatzsteuer und Gewerbesteuer | Körperschaft- und Gewerbesteuer in der GmbH, dazu deine Lohn- bzw. Kapitalertragsteuer |
| Sozialversicherung | Arbeitgeber und du teilen die Beiträge | du sorgst selbst vor (Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung je nach Tätigkeit) | als Gesellschafter-Geschäftsführer:in je nach Beteiligung versicherungspflichtig oder nicht |
| Aufwand | gering | Buchhaltung, Rechnungen, Steuererklärungen | hoch: Bilanz, Gesellschaftsrecht, eigenes Geschäftskonto |
| Typisches Risiko | Arbeit aus dem Ausland ohne Absprache | Scheinselbstständigkeit bei nur einem Auftraggeber | laufende Kosten und Pflichten |
Homeoffice in Deutschland
- Als Angestellte:r kannst du die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag ansetzen, höchstens 1.260 € im Jahr – ein eigenes Arbeitszimmer brauchst du dafür nicht.
- Ist dein häusliches Arbeitszimmer der Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit, kannst du stattdessen eine Jahrespauschale oder die tatsächlichen Kosten absetzen.
- Arbeitsmittel wie Laptop, Monitor oder Bürostuhl kannst du als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend machen.
Selbstständig: zwei Stolperfallen
- Scheinselbstständigkeit: Arbeitest du überwiegend für einen Auftraggeber, weisungsgebunden und eingebunden wie ein:e Angestellte:r, kann das als Beschäftigung gelten – mit Nachzahlungen für den Auftraggeber. Klarheit bringt das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung.
- Umsatzsteuer: Als Kleinunternehmer:in musst du keine Umsatzsteuer ausweisen, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 € nicht übersteigt (Grenzen seit 2025). Arbeitest du für Unternehmen im EU-Ausland, gilt oft das Reverse-Charge-Verfahren.
Arbeiten aus dem Ausland
- Steuern: Wer im Ausland arbeitet, kann dort steuerpflichtig werden. Die oft genannte 183-Tage-Regel aus den Doppelbesteuerungsabkommen ist nur eine von mehreren Bedingungen – entscheidend sind auch, wer dein Gehalt zahlt und ob dein Arbeitgeber im Ausland eine Niederlassung hat.
- Arbeitgeber-Risiko: Arbeitest du dauerhaft aus einem anderen Land, kann dein Arbeitgeber dort unter Umständen eine Betriebsstätte begründen – mit eigenen Steuerpflichten. Deshalb erlauben viele Firmen Arbeit aus dem Ausland nur befristet oder gar nicht.
- Sozialversicherung: Innerhalb von EU, EWR und Schweiz gilt grundsätzlich das Recht eines Landes; die A1-Bescheinigung belegt, welches. Für regelmäßige grenzüberschreitende Telearbeit gibt es seit 2023 eine Rahmenvereinbarung, der viele Staaten beigetreten sind.
- Arbeitsrecht: Kläre schriftlich mit deinem Arbeitgeber, von wo aus und wie lange du arbeiten darfst.
Remote aus Österreich oder der Schweiz
Wohnst du in Österreich oder der Schweiz und arbeitest remote für ein deutsches Unternehmen (oder umgekehrt), greifen die Doppelbesteuerungsabkommen und das Sozialversicherungsrecht der EU bzw. das Freizügigkeitsabkommen mit der Schweiz. Wo du Steuern und Beiträge zahlst, hängt davon ab, wo und wie viel du arbeitest – lass das vor Vertragsbeginn prüfen.